Dachbodendämmung schon bald Pflicht
Dachboden © Sandro Götze - Fotolia.com
Hausbesitzer sind nicht immer zu beneiden. So schön es auch sein mag, Haus und Hof sein Eigen nennen zu dürfen, ein Haus sowie Grund und Boden zu unterhalten, kann sehr teuer werden und ist nicht immer kalkulierbar. So war auch die letzte Vorschrift, die Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht vorhersehbar und ist nun mit hohen Zusatzkosten für Hausbesitzer verbunden. Diese verpflichtet zu einer energetischen Sanierungsmaßnahme, um die nur wenige Eigentümer herum kommen werden. Die Dächer oder als oberste begehbare Geschossdecke genutze Dachböden aller vor 2001 errichteten Ein- und Zweifamilienhäuser müssen gedämmt werden. Bei allen später errichteten Häuser ist diese Verordnung ohnehin schon verpflichtend. Dabei werden im günstigsten Fall bei Dachbodendämmung durchschnittlich etwa 80 Euro pro Quadratmeter Grundfläche fällig. Wesentlich kostspieliger werde allerdings die Dämmung des kompletten Daches. Der höhere Aufwand lässt die Kosten pro Quadratmeter nahezu verdoppeln. Zwar lässt die Verordnung Ausnahmen für Eigentümer zu, die schon vor dem 1. Februar 2002 im Besitz des Hauses waren, jedoch müssen diese bei einem Verkauf der Immobilie mit einem Ertragsverlust rechnen, da die neuen Besitzer die Dämmung auf jeden Fall vornehmen müssen.
Mit der Dämmung können aber auch Vorteile für den Eigentümer entstehen. Da viele Häuser gerade im Dachbereich ohnehin schlecht oder fehlerhaft gedämmt sind, lassen sich im Zuge der Sanierung mögliche Wärmelücken aufdecken und beheben. Dass der Energieverbrauch dadurch gesenkt werden kann, ist offensichtlich und gut für den Geldbeutel. Sparen kann man auch, wenn man die Dämmarbeiten nach und nach erledigen lässt, da bis zu 20 Prozent von Handwerkerarbeiten über maximal 6000 Euro mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet werden können. Somit lassen sich bis zu 1200 Euro anrechnen und, bei mehreren Bauschritten auf unterschiedliche Jahre aufgeteilt, kann die Ersparnis verdoppelt oder verdreifacht werden.
