Banken

Geschäft mit Schrottimmobilien

Schrottimmobilie, Foto von survivalkit/flickr.com

Schrottimmobilie, Foto von survivalkit/flickr.com

Viele Bürger mussten Verluste hinnehmen, weil ihnen Schrottimmobilien durch Banken oder Vermittler verkauft wurden. Gelockt wurden sie mit Versprechungen, dass sie Geld durch horrende Mieteinnahmen verdienen würden und so die Ausgaben schnell wieder ausgleichen würden. Nun hat das Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, dass ein Ehepaar, was sich 1993 eine Eigentumswohnung bei Aachen gekauft hat, das Darlehen der Bank nicht weiter zurückzahlen müssen, weil die mit eben jenen übertriebenen Versprechungen geworben hatten, die nie eingetroffen sind. Dieser Einzelfall gibt vielen anderen Geschädigten nun Hoffnung, dass sie nun endlich ihr Geld zurückbekommen werden.

Sollte man an eine Schrottimmobilie geraten sein und durch diese viel Geld verloren haben, lohnt es sich, sich einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu Rate zu ziehen, weil diese  – meist ohne hohen finanziellen Aufwand – den Fall begutachten. Prozesse gegen die betrügerischen Banken und Vermittler sind meist sehr teuer, weshalb man erst einmal nicht seine Rechtsschutzversicherung – sofern man denn eine hat – gebrauchen sollte. Diese wollen nämlich hohe Kosten vermeiden und lehnen am Anfang meist ab. Mit einem Anwalt an der Seite, bekommt man auch die Zusage der Versicherung, auch wenn sie den Fall erst abgelehnt hätten. Große Chancen auf einen Gewinn vor Gericht haben zudem die, die sich Rechenbeispiele oder Prospekte aufgegeben haben. Sie dienen als Beweis für einen möglichen Schadenersatz. Nach Ansicht von Experten solle man den Streitwert ebenfalls gering halten und erstmal nur Teile der Schadenssumme einklagen, weil sonst unnötige hohe Kosten entstehen würden. Nach einem ersten erfolgreichen Urteil macht es sich einfacher die Forderungen bei der Bank, ohne gerichtliches Verfahren, einzutreiben. Vieles hat sich geändert in der Fall-Beurteilung. So müssen nun auch Kreditinstitute mehr rechtfertigen, weshalb sie solche hohe Mieteinnahmen versprochen haben. Was den getäuschten Anlegern ebenfalls zu Gute kommt: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen, so dass jeder Einzelfall individuell geprüft werden kann.

Auch bei längst „verjährenden Fällen“, wie Banken oder Versicherungen immer abwiegeln, sollte man die Hoffnung nie aufgeben, weil es selbst dort, laut Experten, noch Chancen gibt, zumindest einen Teil des Schadens wiederzuholen.