Das Wohngeld
In Deutschland kann man ja für viele Dinge Zuschüsse beantragen, nur wissen die meisten Menschen nicht, wofür sie was bekommen. Die einen suchen sich alle Zuschüsse raus, die sie bekommen können, während die anderen vor lauter Unwissen mit nur wenig Geld auskommen müssen. So wissen die wenigsten, was Wohngeld ist und wem es eigentlich zusteht.
Um Wohngeld zu bekommen, muss man zuerst einen Job haben, in dem man nur gering verdient. Zu dem Gehalt bekommt man dann einen berechneten Mietzuschuss. Bewilligt wird in der Regel erstmal ein Zuschuss von einem Jahr. Danach wird dieser dann immer wieder stückweise verlängert. Errechnet wird das Geld aus der Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gerechnet werden, die Höhe des Familieneinkommens und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung.
Im Grunde kann man das gleiche auch bei einem Eigenheim anwenden. Dann spricht man jedoch von Lastenzuschuss und es müssen mehr Nachweise, unter anderem von Banken, gebracht werden. Eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, Schulbescheinigungen von Kindern über 16 Jahren, Rentenbescheide, Bescheide über Pflegegeld, Nachweise über Unterhalt, Nachweise über Kapitalerträge und Wohngeldnegativbescheinigungen für einen Zweitwohnsitz, falls einer vorhanden sein sollte, müssten beigefügt werden.
Auch Schüler, Studenten und Azubis können Wohngeld beantragen. Schwierig ist es aber vor allem bei Studenten, da normalerweise eine Gesetzeskonkurrenz mit dem BAföG besteht. Sie erhalten nur dann Wohngeld, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies kann bei zu langer Studiendauer der Fall sein, nicht aber bei eigenem Einkommen, wie zum Beispiel bei einer Berufsakademie, oder zu hohem Einkommen der Eltern. Das gleiche gilt auch bei Azubis.
